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01.07.2010

„Klimaneutrale“ Neubauten werden ohnehin Pflicht

Beispielsweise ist der „nahezu klimaneutrale Gebäudebestand“ zwar Vokabel in beiden Versionen, aber mit deutlich anderer Bedeutung. Der Entwurf kündigte an, mit der Novelle der EnEV 2012 bis 2050 den Standard „Nullemission“ für alle Gebäude einzuführen. Jetzt ist nur noch vorgesehen, für Neubauten bis 2020 das Niveau „klimaneutrales Gebäude“ auf der Basis primärenergetischer Kennwerte einzuführen, das entspricht dem ohnehin durch die EU-Gebäuderichtlinie umzusetzenden Niedrigstenergiegebäude-Standard.



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