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01.07.2010

Wirtschaftlichkeitsgebot verpflichtet

Dabei gibt es eine gesetzliche Verpflichtung für den Vermieter über das Wirtschaftlichkeitsgebot im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 556 Abs. 3 Satz 1, 2. Halbsatz) vorsieht. „Das Gebot untersagt Vermietern, unverhältnismäßig hohe Kosten an ihre Mieter weiterzugeben“, sagt Dietmar Wall, Rechtsexperte beim Deutschen Mieterbund. Eine Kostenreduzierung ist für Vermieter möglich, indem sie beispielsweise Brennstoffe wie Gas – hier ergeben sich durch die Marktliberalisierung besonders große Sparpotenziale – oder Öl günstiger einkaufen. Darüber hinaus können sie den Messdienstleister oder die Wartungsfirma wechseln und durch einen Pumpenwechsel im Heizungskeller den Betriebsstromverbrauch verringern.

Internetseite zeigt Einsparpotenziale auf
Mit einem Heizkosten-Themenspezial informiert die Heizspiegelkampagne von co2online auf www.heizspiegel.de zu den einzelnen Teilbereichen der Heiznebenkosten und dem Brennstoffkauf und zeigt Mietern und Vermietern, wo die Sparpotenziale liegen – und wie diese zu heben sind. GLR



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