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01.07.2010

Für Wärmepumpen gelten ab sofort höhere Effizienzanforderungen. Sie werden nur noch dann gefördert, wenn sie die folgenden hohen Jahresarbeitszahlen erreichen

Jahresarbeitszahl von mind. 3,7 bei Luft / Wasser-Wärmepumpen

Jahresarbeitszahl von mind. 4,3 bei Wasser / Wasser-Wärmepumpen sowie Sole / Wasser-Wärmepumpen

Jahresarbeitszahl von mind. 1,3 bei gasbetriebenen Wärmepumpen



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