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01.07.2010

Folgende Technologien verbleiben in der BAFA-Förderung

SolarkollektorenSolarkollektoren zur kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung

Solarkollektoren zur Kälteerzeugung

Solarkollektoren zur Prozesswärmeerzeugunginnovative

Solarkollektoranlagen (Innovationsförderung für große Solarkollektoranlagen auf Mehrfamilienhäusern zur Trinkwassererwärmung und / oder Heizungsunterstützung)

Biomasseanlagen

Pelletkessel

Pelletöfen mit Wassertasche (Speicher)

Holzhackschnitzelkessel

Effiziente Wärmepumpen (sofern die o. a. Mindestjahresarbeitszahlen erreicht werden)

Zusätzlich werden einzelne Fördersätze und Boni gekürzt.

Die neuen Förderrichtlinien können Sie in Kürze auf diesen Seiten herunterladen.Konzentration der Förderung auf Bestandsgebäude

In Zukunft können keine Anlagen mehr gefördert werden, wenn sie in Neubauten errichtet werden. Dies gilt unabhängig davon, ob die Anlage zur Erfüllung einer Nutzungspflicht für erneuerbare Energien nach dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz errichtet wurde. Neu errichtete Anlagen in Bestandsgebäuden werden aber auch dann gefördert, wenn sie zur Erfüllung einer Nutzungspflicht nach landesrechtlichen Regelungen errichtet wurden.Nach dem Programmstopp gestellte Anträge

Im Zeitraum vom 4. Mai 2010 bis zum Inkrafttreten der neuen Richtlinien beim BAFA eingegangene Anträge werden abgelehnt. Für nach den neuen Förderrichtlinien förderfähige Anlagen ist eine erneute Antragstellung möglich.Anlagen, die bereits errichtet sind, für die aber ein Förderantrag noch nicht gestellt werden konnte

Förderanträge für Anlagen, die nach der neuen Förderrichtlinie nicht mehr gefördert werden können, werden grundsätzlich abgelehnt. Dabei ist ohne Bedeutung, seit wann die Anlage in Betrieb genommen ist.

Für Anlagen, die nach der neuen Förderrichtlinie gefördert werden können, können ab dem 12. Juli 2010 Anträge gestellt werden. Die Antragsfristen für die Anlagen, die bereits länger als 6 Monate in Betrieb sind, wurden verlängert.Hintergründe zum Programmstopp

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