Das Bundeskabinett hat am 28. September 2010 ihr Energiekonzept bis 2050 verabschiedet.
Mit dem nur 40 Seiten umfassenden Papier beschreibt die Bundesregierung Leitlinien, wie die Energieversorgung bis 2050 „umweltschonend, zuverlässig und bezahlbar“ umgebaut werden soll und aus ihrer Sicht den „Weg in das Zeitalter der erneuerbaren Energien“. Der erste Entwurf der Bundesministerien für Wirtschaft und Umwelt wurde für den Gebäudesektor aber bereits in den letzten drei Wochen durch das Bundesbauministerium, die eigenen Fraktionen, Fachpolitiker, Lobbyisten und Verbände aufgeweicht und abgeschwächt.
„Klimaneutrale“ Neubauten werden ohnehin Pflicht Beispielsweise ist der „nahezu klimaneutrale Gebäudebestand“ zwar Vokabel in beiden Versionen, aber mit deutlich anderer Bedeutung. Der Entwurf kündigte an, mit der Novelle der EnEV 2012 bis 2050 den Standard „Nullemission“ für alle Gebäude einzuführen. Jetzt ist nur noch vorgesehen, für Neubauten bis 2020 das Niveau „klimaneutrales Gebäude“ auf der Basis primärenergetischer Kennwerte einzuführen, das entspricht dem ohnehin durch die EU-Gebäuderichtlinie umzusetzenden Niedrigstenergiegebäude-Standard.
Primärenergiebezug lässt alles offen Am „klimaneutralen Gebäude“ soll in der EnEV 2012 dann für Gebäude im Bestand einen Sanierungsfahrplan zwischen 2020 und 2050 ausgerichtet werden, der „eine Minderung des Primärenergiebedarfs von 80 %“ erreichen soll. Auf welches Jahr sich dieses Minderungsziel bezieht, ist nicht angegeben. Ebenso kritisch ist der Primärenergiebezug zu werten, denn die Primärenergiefaktoren werden sich bei den Gebäude-relevanten Energien in den nächsten Jahrzehnten sehr dynamisch entwickeln. So könnte das ursprüngliche Ziel im Entwurf, „den Wärmebedarf bis 2050 in einer Größenordnung von 80 % zu reduzieren, weiter aufgeweicht werden. Auch der Weg bis 2050 ist für den Gebäudesektor bisher nicht vernünftig beschrieben, das einzige dokumentierte Zwischenziel ist „eine Reduzierung des Wärmebedarfs um 20 % bis 2020“, also ein in der Praxis nicht messbarer Wert. Für alle anderen Energiepfade und Sektoren sind Ziele und Zwischenziele angegeben, die sich auf den tatsächlichen Verbrauch beziehen.
Maßnahmen für den Gebäudebereich Um die Ziele im Gebäudesektor zu erreichen, will die Bundesregierung die energetische Sanierungsrate von zurzeit unter 1 % auf mehr als 2 % erhöhen. Rechnerisch wird das allerdings nicht ansatzweise zur Erreichung des Ziels führen, da die meisten „Komplettsanierungen“ in den nächsten Jahren gar nicht den 2050 erforderlichen Standard erreichen werden. Als Kernelemente der „Modernisierungsoffensive für Gebäude“ nennt das Energiekonzept (Originaltexte): Mit der Novelle der EnEV 2012 wird das Niveau „klimaneutrales Gebäude“ für Neubauten bis 2020 auf der Basis von primärenergetischen Kennwerten eingeführt. Der daran ausgerichtete Sanierungsfahrplan für Gebäude im Bestand beginnt 2020 und führt bis 2050 stufenweise auf ein Zielniveau einer Minderung des Primärenergiebedarfs um 80 %. Das geltende Wirtschaftlichkeitsgebot ist dabei einzuhalten.Der Standard für 2020 wird vergleichsweise moderat gewählt, so dass zunächst nur die energetisch schlechtesten Gebäude betroffen sind, die in der Regel auch bauphysikalisch saniert werden müssen. Bei der Sanierung haben die Eigentümer die Wahl zwischen Maßnahmen an der Gebäudehülle, der Verbesserung der Anlagentechnik oder dem Einsatz erneuerbarer Energien. Sie können auch selbst entscheiden, in welcher zeitlichen Reihenfolge Einzelmaßnahmen durchgeführt werden oder ob einmalig vollständig saniert wird. Ersatz-Neubau soll im Gebäudesanierungsprogramm förderfähig werden.Sofern der Eigentümer die Zielwerte vorzeitig erfüllt oder übererfüllt, erhält er dafür eine staatliche Förderung. In diesem Sinne wird beispielsweise das bewährte CO2-Gebäudesanierungsprogramm auch unter Berücksichtigung von Stadtquartieren fortgeführt und im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten besser ausgestattet. Darüber hinaus werden steuerliche Anreize für die Förderung der Sanierung geprüft.Für die Weiterentwicklung der erneuerbaren Energien im Gebäudebestand wird das Marktanreizprogramm zur Förderung des Einsatzes erneuerbarer Energien im Wärmemarkt ab 2011 mit zusätzlichen Mitteln aus dem Sondervermögen nach Maßgabe des Wirtschaftsplans des Energie- und Klimafonds fortgeführt. Darüber hinaus prüfen wir eine haushaltsunabhängige Förderung durch ein Anreizsystem für erneuerbare Wärme innerhalb des Marktes.Darüber hinaus wird die Bundesregierung ein Förderprogramm „Energetische Städtebausanierung“ bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) auflegen. Ziel dieses Programms ist es, umfassende und lokal angepasste Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare Energien auf unbürokratische Weise anzustoßen und damit vielfältige Synergieeffekte zu nutzen.Mit dem Ziel, verstärkt Energieeffizienzpotenziale im Gebäudebereich zu heben, wird die Bundesregierung das Mietrecht ausgewogen novellieren und für energetische Sanierungen investitionsfreundlicher gestalten. Es ist deshalb auch zu überprüfen, ob und wie auch die Vergleichsmietenregelung geändert werden kann, um Fehlanreize für die Sanierung von Gebäuden zu vermeiden.Die Möglichkeiten des Energie-Contracting werden erweitert, damit vor allem auch im Mietwohnungsbereich bestehende Einsparpotenziale effizient realisiert werden können. Die Bundesregierung wird deshalb die erforderlichen rechtlichen Änderungen umsetzen, um einen einheitlichen rechtlichen Rahmen für Wärmeliefer-Contracting zu schaffen. Ab 2013 soll Energieeinspar-Contracting bei der Öko-Steuer nur dann steuerbegünstigt sein, wenn ambitionierte Energieeinsparvorgaben erfüllt werden.Die Bundesregierung wird prüfen, ob in dem EE-WärmeG die bestehenden Anforderungen an die Nutzung erneuerbarer Energieträger stärker technologieoffen gestaltet werden.Die Energiesteuern im Wärmemarkt werden mittelfristig in mehreren Schritten stärker nach den CO2-Emissionen der fossilen Energieträger ausgerichtet. Die Anpassung erfolgt aufkommensneutral.Vor dem Hintergrund der steigenden Anforderungen an den energetischen Standard von Gebäuden wird die Bundesregierung die Wirtschaft auffordern, sich zu einer verbesserten und regelmäßigen Fortbildung von Handwerkern zu verpflichten und – wo notwendig – die Ausbildungsordnungen anzupassen.Die Bundesregierung wird für ihre künftigen Neubauten und bei bestehenden Liegenschaften eine Vorbildfunktion bei der Reduzierung des Energieverbrauchs einnehmen. Reaktionen Die ersten Reaktionen auf das Energiekonzept fallen sehr unterschiedlich aus. Dr. Franz-Georg Rips, Präsident des Deutschen Mieterbunds (DMB), betrachtet mit der Verabschiedung des Energiekonzepts die zuvor von der Bundesregierung „vollmundig angekündigte Modernisierungsoffensive für Wohngebäude“ als wieder abgesagt. Außer unverbindlichen Zielvorgaben würde sich nichts ändern. Für die alternativlose Verdoppelung der energetischen Sanierungsrate und die Reduzierung des Energieverbrauchs habe die Bundesregierung keinen Plan, mache keine ordnungspolitischen Vorgaben, drohe nicht mehr mit Sanktionen und erhöhe die öffentliche Förderung nicht. Durch die Freiwilligkeit für die Gebäudeeigentümer bleibe das Konzept ein zahnloser Tiger.
Naturgemäß anders sieht man dies bei der Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund. Der Präsident Rolf Kornemann zu den Änderungen im Energiekonzept: „Der Einsatz von Bauminister Ramsauer sowie der Fachpolitiker aus den Koalitionsfraktionen für die Eigentumsfreiheit hat sich gelohnt.“
Wenig erbaut ist der Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) vom Energiekonzept: „Mit dem jetzt vorgelegten Energiekonzept degradiert die Bundesregierung ihre eigenen ehrgeizigen Klimaschutzziele endgültig zu wohlklingenden Absichtserklärungen“, urteilt ZVSHK-Präsident. Der Verband hatte auf deutlichere Signale für die Einführung einer steuerlichen Abschreibung von energetischen Sanierungsmaßnahmen gehofft. GLR
In den ersten sechs Monaten des laufenden Jahres stieg der Verbrauch an Primärenergieträgern nach Berechnungen der Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen (AG Energiebilanzen) gegenüber dem Vorjahreszeitraum um mehr als 5 Prozent auf 7.129 Petajoule (PJ); das entspricht 243,3 Millionen Tonnen Steinkohleeinheiten (Mio. t SKE). Damit steigt der Energieverbrauch derzeit deutlich stärker als die wirtschaftliche Leistung. Nach Einschätzung der AG Energiebilanzen deutet dies auf eine besonders kräftige konjunkturelle Erholung in den energieintensiven Grundstoffindustrien hin. Der Erdgasverbrauch in Deutschland erhöhte sich um 14 Prozent auf 1.726 PJ (58,9 Mio. t SKE) in Folge der durch die konjunkturelle Erholung verstärkten Nachfrage aus der Industrie und eines deutlich gestiege-nenErdgaseinsatzes in Kraftwerken. Auch der Verbrauch der privaten Haushalte nahm witterungsbedingt zu. Der Verbrauch an Steinkohle in Deutschland erhöhte sich im ersten Halbjahr besonders stark und stieg um insgesamt 35 Prozent auf 944 PJ (32,2 Mio. t SKE). Die inländische Stahlindustrie steigerte den Einsatz von Kohle und Koks um knapp 84 Prozent und glich damit den rezessionsbedingten Nachfragerückgang des vergangenen Jahres nahezu aus. In der Stromerzeugung nahm der Einsatz von Steinkohle um 23 Prozent zu. Der Primärenergieverbrauch an Braunkohle erreichte mit 758 PJ (25,9 Mio. t SKE) das Vorjahres-niveau. Ein leicht verminderter Einsatz in der Stromerzeugung wurde durch einen höheren Verbrauch an Braunkohlenprodukten ausgeglichen. Der Beitrag der Kernkraftwerke zum Primärenergieverbrauch lag mit 750 PJ (25,6 Mio. t SKE) um 0,4 Prozent über dem Vorjahreszeitraum. Der Verbrauch an Mineralöl verringerte sich gegen den Trend aufgrund einer Sonderentwicklung um 6 Prozent auf 2.236 PJ (76,3 Mio. t SKE). Angesichts des starken Anstiegs der Ölpreise in den ersten Monaten des Jahres, deckten viele Verbraucher ihren Bedarf an Heizöl aus den eigenen Vorräten. Die weitere Aufstockung der Vorräte wird vermutlich erst im weiteren Jahresverlauf stattfinden. Der Verbrauch an Kraftstoffen verzeichnete im ersten Halbjahr geringe Rückgänge bei Otto-und Flugkraftstoff sowie einen leichten Anstieg beim Dieselkraftstoff. Die Beimischung an Biokraftstoffen blieb mit 1,5 Millionen Tonnen fast unverändert. Ohne den Bevorratungseffekt beim Heizöl läge der Ölverbrauch etwa 144 PJ (5 Mio. t SKE) höher, was die Steigerungsrate des gesamten Energieverbrauchs auf etwa 7 Prozent erhöht hätte. Die erneuerbaren Energien trugen mit 626 PJ (21,4 Mio. t SKE) zur Energiebilanz des ersten Halbjahres bei und steigerten ihren Beitrag damit um 6 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Die Stromerzeugung aus Wasserkraft (ohne Pumpspeicher) verringerte sich um 7 Prozent, die der Windkraft blieb unverändert. Photovoltaik (+64 Prozent) und Biogas (+12 Prozent) verzeichneten deutliche Zuwächse, wohingegen der Absatz von Biokraftstoffen nur knapp das Niveau des Vorjahreszeitraumes erreichte. Der Anteil aller er-neuerbarerEnergien am Primärenergieverbrauch erreichte 8,8 Prozent (Vorjahr: 8,7).
2,4 Mrd. Euro unnötige Heizkosten pro Jahr
Wie eine Untersuchung von co2online auf www.heizspiegel.de zeigt, sind neben dem Sanierungszustand des Gebäudes bislang wenig beachtete Faktoren für einen großen Teil der Heizkosten verantwortlich: Von den rund 760 Euro/a, die deutsche Mieter im Schnitt für das Heizen ausgeben, sind 160 Euro/a vermeidbar. Jedes Jahr zahlen deutsche Mieter derzeit gut 2,4 Mrd. Euro zu viel.
Große Sparpotenziale beim Brennstoffkauf Die Untersuchung von co2online auf der Basis von rund 12.500 deutschen Gebäudedaten zeigt, dass es vor allem beim Brennstoffkauf große Sparpotenziale gibt: 120 Euro/a zahlen Mieter dafür durchschnittlich zu viel. Weitere 40 Euro/a können bei den Heiznebenkosten gespart werden, die sich aus Messdienstleister-, Wartungs- und Betriebsstromkosten zusammensetzen. „Verantwortlich für den Brennstoffkauf und die Heiznebenkosten sind die Vermieter. Diese sind häufig wenig informiert und kaum motiviert, die Kosten günstig zu halten, weil sie die Ausgaben direkt an die Mieter weitergeben“, sagt Dr. Johannes D. Hengstenberg, Geschäftsführer von co2online.
Wirtschaftlichkeitsgebot verpflichtet Dabei gibt es eine gesetzliche Verpflichtung für den Vermieter über das Wirtschaftlichkeitsgebot im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 556 Abs. 3 Satz 1, 2. Halbsatz) vorsieht. „Das Gebot untersagt Vermietern, unverhältnismäßig hohe Kosten an ihre Mieter weiterzugeben“, sagt Dietmar Wall, Rechtsexperte beim Deutschen Mieterbund. Eine Kostenreduzierung ist für Vermieter möglich, indem sie beispielsweise Brennstoffe wie Gas – hier ergeben sich durch die Marktliberalisierung besonders große Sparpotenziale – oder Öl günstiger einkaufen. Darüber hinaus können sie den Messdienstleister oder die Wartungsfirma wechseln und durch einen Pumpenwechsel im Heizungskeller den Betriebsstromverbrauch verringern.
Internetseite zeigt Einsparpotenziale auf Mit einem Heizkosten-Themenspezial informiert die Heizspiegelkampagne von co2online auf www.heizspiegel.de zu den einzelnen Teilbereichen der Heiznebenkosten und dem Brennstoffkauf und zeigt Mietern und Vermietern, wo die Sparpotenziale liegen – und wie diese zu heben sind. GLR
Bis 2050 klimaneutraler Gebäudebestand
Der BMWi/BMU-Entwurf für ein Energiekonzept bietet deutlich mehr Diskussionsstoff als längere Laufzeiten für Kernkraftwerke.
Beispielsweise ist die Sanierung des Gebäudebestands als zentraler Schwerpunkt benannt. Bis 2050 soll der gesamte Gebäudebestand nahezu klimaneutral sein. Folgende Eckpunkte finden sich in dem Entwurf:
Zentrales Ziel ist es, den Wärmebedarf des Gebäudebestands langfristig zu senken, um bis 2050 einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand zu haben. Gegenüber 2008 soll der Wärmebedarf bis 2020 um 20 % reduziert werden, bis 2050 wird eine Minderung in der Größenordnung von 80 % angestrebt. Dabei soll der Anteil erneuerbarer Energien deutlich erhöht werden.Um das Ziel zu erreichen, sieht der Entwurf einen langfristigen „Sanierungsfahrplan“ vor, dazu sollen EnEV und EEWärmeG weiterentwickelt werden. Der geforderte Sanierungsbedarf soll sehr langfristig definiert werden:Mit der EnEV 2012 wird der Standard „Nullemission“ bis 2050 für alle Gebäude auf der Basis von Kennwerten für den Primärenergieverbrauch eingeführt. Der Sanierungsfahrplan beginnt 2020 und führt bis 2050 stufenweise auf das Zielniveau.Der Standard für 2020 soll vergleichsweise moderat gewählt werden, sodass zunächst nur die energetisch schlechtesten Gebäude betroffen sind, die in der Regel auch bauphysikalisch saniert werden müssen. Bei der Sanierung haben die Eigentümer die Wahl zwischen Maßnahmen an der Gebäudehülle, der Verbesserung der Anlagentechnik oder dem Einsatz erneuerbarer Energien.Sofern der Eigentümer die Zielwerte vorzeitig erfüllt oder übererfüllt, erhält er dafür eine staatliche Förderung. In diesem Sinne soll das CO2-Gebäudesanierungsprogramm deutlich besser ausgestattet und steuerliche Anreize für die Förderung der Sanierung neu eingeführt werden.Entsprechend dem Über- und Unterschreiten der auf der Zeitschiene festgelegten Effizienzstandards wird ein steuerlicher Bonus oder Malus für die Gebäude eingeführt.Das Marktanreizprogramm zur Förderung des Einsatzes erneuerbarer Energien wird fortgeführt und laut Entwurf (ohne Bezugswert und Starttermin) mit zusätzlichen Mitteln von 200 Mio. Euro/a ausgestattet.Die Bundesregierung will die Wiedereinführung einer Sonderabschreibung nach dem Muster des alten § 82a Einkommensteuer-Durchführungsverordnung als steuerlichen Anreiz für die Sanierung im Gebäudebestand prüfen.Um Energieeffizienzpotenziale im Gebäudebereich zu heben, will die Bundesregierung das Mietrecht für energetische Sanierungen investitionsfreundlicher gestalten. Um Fehlanreize zu vermeiden, soll dabei auch die Vergleichsmietenregelung überprüft werden. Außerdem soll ein einheitlicher Rahmen für Wärmeliefer-Contracting geschaffen werden.Es soll geprüft werden, ob im EEWärmeG die bestehenden Anforderungen an die Nutzung erneuerbarer Energieträger stärker technologieoffen gestaltet werden. Die Energiesteuern im Wärmemarkt sollen stärker nach den CO2-Emissionen der fossilen Energieträger ausgerichtet werden.Die Bundesregierung wird die Wirtschaft angesichts steigender Anforderungen auffordern, sich zu einer verbesserten und regelmäßigen Fortbildung von Handwerkern zu verpflichten. Entwurf des BMWi-BMU-Energiekonzepts vom 6. September 2010 als PDF-Download, der Gebäudebereich wird detailliert ab Seite 26 behandelt. Das Energiekonzept will die Bundesregierung bis zum 28. September 2010 beschließen und damit nach eigener Darstellung einen Weg in das Zeitalter erneuerbarer Energien bis 2050 beschreiben. GLR
Wichtige Änderungen ab dem 01.09.2010 beim KfW-Programm "Energieeffizient Sanieren"
Einstellung der Förderung von Einzelmaßnahmen Die Förderung von Einzelmaßnahmen wird zum 31.08.2010 in der Kreditvariante (Programm 152) und in der Zuschussvariante (Programm 430) eingestellt. Das Förderangebot des KfW-Effizienzhauses bleibt in beiden Programmen bestehen. Ab dem 01.09.2010 werden Einzelmaßnahmen über das KfW-Programm "Wohnraum Modernisieren" mit einem zinsgünstigen Darlehen gefördert.
Einstellung wesentlicher Teile des KfW-Programms "Energieeffizient Sanieren - Sonderförderung"Zum 31.08.2010 wird die Förderung "Ersatz von Nachtstromspeicherheizungen" und "Optimierung der Wärmeverteilung" eingestellt. Für Maßnahmen, die bis zum 31.08.2010 durchgeführt werden (Datum der Rechnung), können die Anträge bis zum 30.11.2010 gestellt werden. Die Förderung für die qualifizierte Baubegleitung wird weiterhin in diesem Programm (KfW-Prgramm 431) fortgeführt.
Aenderungen beim MAP und KfW-Programmen
Erneuerbare Energien Neue Förderrichtlinien ab dem 12. Juli 2010
Es können wieder Anträge auf Förderung beim BAFA gestellt werden. Die Förderung erfolgt nach den Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt vom 9. Juli 2010. Nähere Informationen zum Förderprogramm, die aktuellen Antragsformulare und die neuen Förderrichtlinien finden Sie auf diesen Seiten.Haushaltssperre für das Marktanreizprogramm aufgehoben
Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat erfreulicherweise am 07.07.2010 seine Einwilligung zur Aufhebung der qualifizierten Haushaltssperre für das Marktanreizprogramm erteilt. Die bislang gesperrten Mittel in Höhe von 115 Millionen Euro können für die weitere Förderung der erneuerbaren Energien im Wärmemarkt genutzt werden. Mit der Aufhebung der Sperre ist damit der Weg frei für die Fortsetzung der Förderung für Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Wärme aus dem Marktanreizprogramm.
Konkret bedeutet die Aufhebung der Sperre für das Marktanreizprogramm Folgendes:Programmstopp vom 3. Mai 2010 wird aufgehoben
Seit dem 3. Mai 2010 konnten in dem Teil des Marktanreizprogramms, der durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) durchgeführt wird, keine Anträge mehr gestellt werden. Voraussichtlich ab dem 12. Juli 2010 stellt das BAFA wieder Antragsformulare zur Verfügung und nimmt Anträge entgegen.
Achtung: Bitte nur neue Antragsformulare verwenden.Vor dem Programmstopp gestellte Anträge werden bewilligt
Die vor dem Programmstopp gestellten und bislang noch nicht bewilligten Anträge (d. h. Antragseingang bis einschließlich 3. Mai 2010 beim BAFA) werden jetzt abschließend bearbeitet. Die Förderung wird nach den bisherigen Förderkonditionen (Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt vom 20. Februar 2009 mit den Änderungen vom 17. Februar 2010) gewährt. Die zügige Auszahlung dieser Anträge hat erste Priorität beim BAFA. Auch hier gilt: Ein vollständiger Antrag mit allen notwendigen Nachweisen und Erklärungen beschleunigt die Bearbeitungsdauer!Nach Aufhebung des Programmstopps gelten neue Förderkonditionen
Die Förderung wird mit einer neuen Förderrichtlinie fortgesetzt. Die neuen Förderrichtlinien treten am 12. Juli 2010 in Kraft. Neue Anträge können nur noch nach den neuen Förderrichtlinien gestellt werden. Nicht mehr alle bislang förderfähigen Anlagentypen werden weiter gefördert. Im Interesse eines sparsamen und effizienten Einsatzes von öffentlichen Mitteln muss die Förderung auf die Technologien mit dem höchsten Förderbedarf konzentriert werden.
Für folgende Anlagen wird ab sofort keine Förderung mehr gewährt
Anlagen, die in Neubauten errichtet werden
Solarkollektoranlagen, die der ausschließlichen Warmwasserbereitung dienen
luftgeführte Pelletöfen und Scheitholzvergaserkessel
Für Wärmepumpen gelten ab sofort höhere Effizienzanforderungen. Sie werden nur noch dann gefördert, wenn sie die folgenden hohen Jahresarbeitszahlen erreichen
Jahresarbeitszahl von mind. 3,7 bei Luft / Wasser-Wärmepumpen
Jahresarbeitszahl von mind. 4,3 bei Wasser / Wasser-Wärmepumpen sowie Sole / Wasser-Wärmepumpen
Jahresarbeitszahl von mind. 1,3 bei gasbetriebenen Wärmepumpen
Folgende Technologien verbleiben in der BAFA-Förderung
SolarkollektorenSolarkollektoren zur kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung
Solarkollektoren zur Kälteerzeugung
Solarkollektoren zur Prozesswärmeerzeugunginnovative
Solarkollektoranlagen (Innovationsförderung für große Solarkollektoranlagen auf Mehrfamilienhäusern zur Trinkwassererwärmung und / oder Heizungsunterstützung)
Biomasseanlagen
Pelletkessel
Pelletöfen mit Wassertasche (Speicher)
Holzhackschnitzelkessel
Effiziente Wärmepumpen (sofern die o. a. Mindestjahresarbeitszahlen erreicht werden)
Zusätzlich werden einzelne Fördersätze und Boni gekürzt.
Die neuen Förderrichtlinien können Sie in Kürze auf diesen Seiten herunterladen.Konzentration der Förderung auf Bestandsgebäude
In Zukunft können keine Anlagen mehr gefördert werden, wenn sie in Neubauten errichtet werden. Dies gilt unabhängig davon, ob die Anlage zur Erfüllung einer Nutzungspflicht für erneuerbare Energien nach dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz errichtet wurde. Neu errichtete Anlagen in Bestandsgebäuden werden aber auch dann gefördert, wenn sie zur Erfüllung einer Nutzungspflicht nach landesrechtlichen Regelungen errichtet wurden.Nach dem Programmstopp gestellte Anträge
Im Zeitraum vom 4. Mai 2010 bis zum Inkrafttreten der neuen Richtlinien beim BAFA eingegangene Anträge werden abgelehnt. Für nach den neuen Förderrichtlinien förderfähige Anlagen ist eine erneute Antragstellung möglich.Anlagen, die bereits errichtet sind, für die aber ein Förderantrag noch nicht gestellt werden konnte
Förderanträge für Anlagen, die nach der neuen Förderrichtlinie nicht mehr gefördert werden können, werden grundsätzlich abgelehnt. Dabei ist ohne Bedeutung, seit wann die Anlage in Betrieb genommen ist.
Für Anlagen, die nach der neuen Förderrichtlinie gefördert werden können, können ab dem 12. Juli 2010 Anträge gestellt werden. Die Antragsfristen für die Anlagen, die bereits länger als 6 Monate in Betrieb sind, wurden verlängert.Hintergründe zum Programmstopp
Die aktualisierte Lüftungsnorm DIN 1946-6 ist für alle am Bau Beteiligten verbindlich. Sie schafft Regeln für die Belüftung von Wohngebäuden (Neubauten und Sanierungen) und legt Grenzwerte sowie Berechnungsmethoden für den notwendigen Luftaustausch fest. Sie definiert somit erstmalig ein Nachweisverfahren, ob eine lüftungstechnische Maßnahme für ein Gebäude erforderlich ist. Wer auf der sicheren Seite sein will, plant so, dass bei einem realistisch eingeschätzten Lüftungsverhalten der Menschen der hygienische Luftaustausch sicher gestellt ist - damit wird für Planer und Vermieter ein Stück Rechtssicherheit geschaffen. Der Bundesverband für Wohnungslüftung e.V. bietet Ihnen dazu u.a. ein PlanungstoolLüftungskonzept (Notwendigkeit lüftungstechnischer Maßnahmen nach DIN 1946-6) zum kostenlosen Download sowie ein Merkblatt "VFW Info zur DIN 1946-6 und zum Lüftungskonzept" und Infos zu dem Rechtsgutachten „Haftungsrisiken bei Wohngebäuden ohne Lüftungsanlage“ an.
DIN 1946-6: Lüftungskonzept und Lüftungsstufen Die DIN 1946-6 verlangt jetzt die Erstellung eines Lüftungskonzeptes für Neubauten und Renovierungen. Für letztere ist ein Lüftungskonzept notwendig, wenn im Ein- und Mehrfamilienhaus mehr als ein Drittel der vorhandenen Fenster ausgetauscht bzw. im Einfamilienhaus mehr als ein Drittel der Dachfläche neu abgedichtet werden. Für den Planer/Ausführenden bedeutet dies Anforderung, dass ein Konzept erarbeitet werden muss, wie aus Sicht der Hygiene und des Bauschutzes der notwendige Luftaustausch erfolgen kann. Das Lüftungskonzept kann von jedem Fachmann erstellt werden, der in der Planung, der Ausführung oder der Instandhaltung von lüftungstechnischen Maßnahmen oder in der Planung und Modernisierung von Gebäuden tätig ist.
Kernstück der Norm ist die Festlegung von vier Lüftungsstufen unterschiedlicher Intensität:Lüftung zum Feuchteschutz Lüftung in Abhängigkeit vom Wärmeschutzniveau des Gebäudes zur Gewährleistung des Bautenschutzes (Feuchte) unter üblichen Nutzungsbedingungen bei teilweise reduzierten Feuchtelasten (z. B. zeitweilige Abwesenheit der Nutzer, Verzicht auf Wäschetrocknen). Diese Stufe muss gemäß Norm ständig und nutzerunabhängig sicher gestellt sein Reduzierte Lüftung Zusätzlich notwendige Lüftung zur Gewährleistung des hygienischen Mindeststandards (Schadstoffbelastung) und Bautenschutzes bei zeitweiliger Abwesenheit des Nutzers. Diese Stufe muss weitestgehend nutzerunabhängig sicher gestellt sein. Nennlüftung Beschreibt die notwendige Lüftung zur Gewährleistung der hygienischen und gesundheitlichen Erfordernisse sowie des Bautenschutzes bei Normalnutzung der Wohnung. Der Nutzer kann hierzu teilweise mit aktiver Fenster-lüftung herangezogen werden. Intensivlüftung Dient dem Abbau von Lastspitzen (z. B. durch Kochen, Waschen) und auch hier kann der Nutzer teilweise mit aktiver Fensterlüftung herangezogen werden. Rechtsgutachten - Ergebnis kurz und knapp
Planer und Bauausführende, die bei Neubau oder Renovierung eines Wohnhauses auf eine kontrollierte Lüftungsanlage verzichten, setzen sich Haftungsrisiken aus. Zwar kann heute noch nicht zuverlässig davon ausgegangen werden, dass eine Lüftungsanlage zwingend erforderlich ist, doch birgt die Alternative, den vorgeschriebenen Luftaustausch allein der zusätzlichen Fensterlüftung der Bewohner zu überlassen, erhebliche rechtliche Risiken.
Haftungsrisiken für den Vermieter
Nach glaubhafter Mitteilung des Mieterverbandes werden rund die Hälfte aller Konflikte um Mietminderung durch Schimmelpilze ausgelöst. Der Vermieter darf aber die Probleme, die mit immer luftdichteren Wohnungen geschaffen werden, nicht einfach auf den Mieter verlagern. Der Vermieter wird von seiner Verantwortung nicht frei,wenn er unzumutbare Lüftungsmaßnahmen verlangt. Er muß auf die sozialen Gegebenheiten, das Wohnungen über den Tag leer stehen, also nur morgens und abendsgelüftet werden, Rücksicht nehmen. Die Minimalforderung von Raumhygieneexperten sind vier bis sechs Stoßlüftungen am Tag durch das Öffnen der Fenster für ca. zehn Minuten. Manche fordern sogar die Fenster alle zwei Stunden zu öffnen – auch nachts! Dies ist einem Mieter nicht zuzumuten, so die meisten einschlägigen Gerichtsurteile: Eine Wohnung müsse so beschaffen sein, dass bei einem üblichen Wohnverhalten die erforderliche Raumluftqualität ohne besondere Lüftungsmaßnahmen gewährleistet ist. Haftungsrisiken für den Planer Auch wenn aus den allgemein anerkannten Regeln der Technik das Erfordernis lüftungstechnischer Maßnahmen derzeit noch nicht zwingend abgeleitet werden kann, nützt es im Falle einer Klage dem Planer oder Bauausführenden wenig, wenn er nachweisen kann, sich an diese gehalten zu haben. Für die Frage der Haftung kommt es nämlich entscheidend darauf an, welche Beschaffenheit unter Umständen auch stillschweigend vorausgesetzt wurde und ob sich das Gebäude für die beabsichtigten Wohnzwecke auch eignet. Ist dem Auftragnehmer bekannt oder ist zu erwarten, dass sein Kunde berufsbedingt zwölf Stunden am Tag nicht zu Hause ist, entspricht eine Wohnung, die alle zwei Stunden gelüftet werden muss, nicht den beabsichtigten Wohnzwecken.
Marktanreizprogramm zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt (MAP) Zurzeit unterliegt dieses Programm einer qualifizierten Haushaltssperre der Bundesregierung. In den nächsten Tagen entscheidet der Haushaltsausschuss, ob die im Etat gesperrten 115 Millionen Euro wieder freigegeben werden können. Bis dahin werden keine Fördergelder vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ausgezahlt. Anträge können weiterhin gestellt werden.
Neues Zuschussprogramm der KfW "Altersgerecht Umbauen"Ab dem 01. Mai 2010 kann für den altersgerechten Umbau in Ein- und Zweifamilienhäusern oder Eigentumswohnungen alternativ zum KfW-Darlehen "Wohnraum Modernisieren" ein Zuschuss in Anspruch genommen werden. Der Zuschuss beträgt bei Investitionen ab 6.000,- EUR 5 % der Investitionskosten, max. 2.500,- EUR. Der Antrag wird vor Beginn der Maßnahme direkt bei der KfW gestellt. Ab dem 01. Juli 2010 kann auch für den Erwerb von sanierten Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Eigentumswohnungen ein Zuschuss beantragt werden.
Änderungen ab 01.07 2010 bei folgenden KfW-Programmen
KfW-Programm "Energieeffizient Bauen" Die Förderung des KfW-Effizienzhauses 85 entfällt. Gleichzeitig werden zwei neue KfW-Effizienzhäuser 40 und 55 eingeführt. Zusätzlich zum günstigen Zinssatz, der künftig für alle KfW Effizienzhäuser gleich ist, wird wie beim Programm "Energieeffizient Sanieren - Kredit" ein Tilgungszuschuss von bis zu 10 % angeboten.
KfW-Programm "Energieeffizient Sanieren - Kredit" Die Förderung für das KfW-Effizienzhaus 130 entfällt. Gleichzeitig startet die Förderung zur Sanierung nach KfW-Effizienzhaus 70 oder 55. Außerdem wird für Einzelmaßnahmen und KfW-Effizienzhäuser ein einheitlicher Zinssatz eingeführt.
Einstellung des Marktanreizprogramm zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt (MAP) Der Deutsche Bundestag hatte mit dem Bundeshaushalt 2010 eine qualifizierte Haushaltssperre beim Marktanreizprogramm beschlossen. Wie heute bekannt wurde, stehen für das MAP dieses Jahr keine Mittel mehr zur Verfügung. Mit den Förderanträgen aus diesem Jahr sind die zur Verfügung stehenden Mittel bereits aufgebraucht. Anträge werden vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle nicht mehr entgegen genommen. Über die Fortführung der Darlehensvariante des MAP durch die KfW liegen uns zurzeit noch keine Informationen vor.
Programme der Nationalen Klimaschutzinitiative ebenfalls gestoppt
Für folgende Förderprogramme können ebenfalls keine Anträge mehr gestellt werden: Förderung zur Steigerung der Energieeffizienz in der Landwirtschaft und im GartenbauFörderung von Mini-KWK-Anlagen Dieses betrifft auch bereits gestellte Anträge für die noch keine Bewilligung vorliegt.Förderung von Klimaschutzprojekten Dieses betrifft auch bereits gestellte Anträge für die noch keine Bewilligung vorliegt.
Änderungen ab dem 01.07.2010 beim KfW-Programm "Energieeffizient Sanieren - Zuschuss"Die Förderung des KfW-Effizienzhauses 130 entfällt. Neu hinzu kommen die KfW-Effizienzhäuser 55 und 70. Dadurch bedingt ändert sich der Zuschuss je Wohneinheit für die einzelnen KfW Effizienzhäuser: KfW-Effizienzhaus 55 Zuschuss 17.5 %, max. 13.125,- EUR KfW-Effizienzhaus 70 Zuschuss 15 %, max. 11.250,- EUR KfW-Effizienzhaus 85 Zuschuss 12.5 %, max. 9.375,- EUR (bis 01.07.2010 20 %, max. 15.000,- EUR) KfW-Effizienzhaus 100 Zuschuss 10 %, max. 7.500,- EUR (bis 01.07.2010 17,5 %, max. 13.125,- EUR) KfW-Effizienzhaus 115 Zuschuss 7,5 %, max. 5.625,- EUR ( bis 01.07.2010 12,5 %, max. 9.375,- EUR) Einzelmaßnahmen werden nach wie vor mit 5 % der Investitionskosten, max. 2.500,- EUR gefördert.